Statuten
Hier können Sie unsere Vereinsstatuten als PDF herunterladen:
Statuten
des Vereins
IG Altstadt IIanz
(Interessengemeinschaft Altstadt lIanz)
12.03.1999
1. Revision 15.11.2018
Inhalt
Art. 1 Bezeichnungen .................................................................................................................................. 4
Art. 2 Name/Sitz .......................................................................................................................................... 4
Art. 3 Zweck ................................................................................................................................................. 4
Art. 4 Mitgliederkategorien ......................................................................................................................... 4
Art. 5 Aktivmitglieder .................................................................................................................................. 4
Art. 6 Passivmitglieder ................................................................................................................................. 4
Art. 7 Ehrenmitglieder ................................................................................................................................. 4
Art. 8 Aufnahme und Ausschluss ................................................................................................................. 4
Art. 9 Jahresbeitrag ..................................................................................................................................... 5
Art. 10 Stimm- und Wahlrecht ...................................................................................................................... 5
Art. 11 Organe ............................................................................................................................................... 5
Art. 12 Einberufung ....................................................................................................................................... 5
Art. 13 Vorstand ............................................................................................................................................ 6
Art. 14 Revisoren ........................................................................................................................................... 6
Art. 15 Sekretariat ......................................................................................................................................... 6
Art. 16 Haftung .............................................................................................................................................. 7
Art. 17 Vereinsjahr......................................................................................................................................... 7
Art. 18 Inkrafttreten ...................................................................................................................................... 7
Art. 19 Statutenänderung .............................................................................................................................. 7
Art. 20 Auflösung/ Liquidation ...................................................................................................................... 7
Art. 1 Bezeichnungen
Wo diese Statuten Begriffe verwenden, die nur das männliche Geschlecht erwähnen, gelten diese
für beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Statuten nichts anderes ergibt.
I. NAME/SITZ
Art. 2 Name/Sitz
1) Unter dem Namen IG Altstadt lIanz besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff.ZGB und den
nachstehenden statutarischen Bestimmungen.
2) Der Verein hat seinen Sitz in Ilanz.
II. ZWECK
Art. 3 Zweck
a) Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität.
b) Förderung des Altstadtlebens für die gesamte Bevölkerung
III. MITGLIEDSCHAFT
Art. 4 Mitgliederkategorien
1) Der Verein hat Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder.
Art. 5 Aktivmitglieder
1) Als Aktivmitglieder können alle natürlichen Personen aufgenommen werden.
Art. 6 Passivmitglieder
1) Natürliche und juristische Personen, die den Verein insbesondere materiell unterstützen wollen,
können als Passivmitglieder aufgenommen werden.
Art. 7 Ehrenmitglieder
1) Natürliche Personen, die sich um den Verein und dessen Zwecksetzung besonders verdient
gemacht haben, kann auf Vorschlag des Vorstandes durch die Versammlung die Ehren-
mitgliedschaft verliehen werden.
Art. 8 Aufnahme und Ausschluss
1) Ueber die Aufnahme in den Verein und den Ausschluss aus demselben entscheidet der Vorstand.
2) Der Entscheid des Vorstandes kann mit Beschwerde der Vereinsversammlung zur
abschliessenden Beschlussfassung unterbreitet werden.
Art. 9 Jahresbeitrag
1) Aktiv- und Passivmitglieder haben einen von der Vereinsversammlung festzulegenden
Jahresbeitrag zu entrichten.
2) Die Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
Art. 10 Stimm- und Wahlrecht
1) Aktiv- und Ehrenmitglieder besitzen das aktive und passive Stimm- und
Wahlrecht.
2) Passivmitglieder besitzen weder das Stimmrecht noch das aktive und passive Wahlrecht.
IV. ORGANISATION
Art. 11 Organe
1) Die Organe des Vereins sind:
a) Die Vereinsversammlung;
b) Der Vorstand;
c) Die Revisoren;
d) Das Sekretariat
Art. 12 Einberufung
1) Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet ordentlicherweise
alljährlich im Frühjahr statt.
2) Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Vereinsversammlung einberufen. Ebenfalls
kann eine solche Einberufung von mindestens 1/5 der Mitglieder mit schriftlicher Eingabe beim
Vorstand gefordert werden
3) Zu Vereinsversammlungen wird schriftlich unter Bekanntgabe von Zeit Ort und Traktanden
mindestens 14 Tage im Voraus eingeladen.
4) Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig.
Zuständigkeit
5) ln die Zuständigkeit der Vereinsversammlung fallen alle Geschäfte, die nicht durch die Statuten
ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan übertragen sind. Insbesondere obliegen der
Vereinsversammlung:
- Die Beschlussfassung über das Protokoll der letzten Vereinsversammlung
- Die Beschlussfassung über Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisorenbericht
- Die Entlastung des Vorstandes
- Die Wahl des Präsidenten, der weiteren Vorstandsmitglieder und der Revisoren
- Die Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Die Änderung der Statuten.
- Die Auflösung des Vereins.
- Die Beschlussfassung über weitere ihr durch Statuten oder Gesetz zugewiesene Geschäfte
Wahlen und Abstimmungen
6) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht mindestens 1/5 der anwesenden
Mitglieder ein schriftliches Verfahren fordert
7) Bei Abstimmungen und offenen Wahlen gilt das einfache Mehr der gültigen Stimmen.
8) Bei geheimen Wahlen entscheidet im 1. Wahlgang das absolute Mehr der gültigen Stimmen, im
2. Wahlgang das relative Mehr.
9) lm Falle von Stimmengleichheit hat bei Abstimmungen der Vorsitzende den Stichentscheid, bei
Wahlen entscheidet das Los.
Protokoll
10) Ueber die Vereinsversammlungen wird ein Protokoll geführt.
Art. 13 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und 2 - 4 Mitgliedern. Er wird für eine Amtsdauer von
2 Jahren gewählt. Er konstituiert sich selbst.
2) Er versammelt sich so oft, wie es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den
Präsidenten.
3) Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Leitung des Vereins
- Die Vertretung des Vereins nach aussen
- Die Vorbereitung und Durchführung der Vereinsversammlungen
- Die Verwaltung des Vereinsvermögens
- Der Vollzug der Vereinsbeschlüsse
- Die Festlegung von Vereinsstrategie, Leitbild und darauf abgestützten Reglementen, Pflichtenheften und Konzepten
- Die Festlegung einer Jahresplanung/eines Jahresprogrammes
- Der Beschluss über Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
4) Für die Beschlussfähigkeit ist ein Anwesenheitsquorum von mindestens 50% aller Vorstands-
mitglieder erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Stimmenmehr. Auf dem
Zirkulationsweg gefasste Beschlüsse erfordern die einfache Mehrheit aller Vorstandmitglieder.
5) Ueber die Vorstandssitzung wird ein Protokoll geführt.
6) Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Vereinspräsident kollektiv zu zweien mit dem
Sekretär oder mit einem Vorstandsmitglied.
Art. 14 Revisoren
1) Die Vereinsversammlung wählt 2 Mitglieder als Revisoren auf die Dauer von 2 Jahren.
2) Den Revisoren obliegt die jährliche Prüfung der Jahresrechnung des Vereins mit schriftlicher
Berichterstattung und Antrag zuhanden der Vereinsversammlung.
Art. 15 Sekretariat
1) Der Verein kann ein Sekretariat unterhalten.
2) Die Bestellung des Sekretariats obliegt dem Vorstand. Er beaufsichtigt das Sekretariat.
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 16 Haftung
1) Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Art. 17 Vereinsjahr
1) Das Vereins- und Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 18 Inkrafttreten
1) Die vorliegenden revidierten Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Vereinsversammlung vom 15.
November 2018 in Kraft. Alle früheren Statuten sind damit aufgehoben.
Art. 19 Statutenänderung
1) Eine Abänderung oder Ergänzung dieser Statuten bedarf einer Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Vereinsmitglieder.
Art. 20 Auflösung/ Liquidation
1) Die Auflösung und Liquidation des Vereins erfolgt an einer gemäss Art. 12 Abs. 3 einberufenen
Mitgliederversammlung. Das Traktandum "Auflösung" muss in der Einladung aufgeführt sein. Der
Beschluss der Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins bedarf einer Dreiviertels-
mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
2) Die Liquidation ist durch den Vorstand durchzuführen.
3) Das bei Vereinsauflösung vorhandene Vermögen fällt einer gemeinnützigen Institution zu.
lIanz, den 15. November 2018/scv
Der Präsident: Die Aktuarin:
Kaspar Meier Silvana Caviezel-Lombris